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FAQ´s

Kann ich meine Öl- oder Gasheizung weiter betreiben?

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Die kommunale Wärmeplanung allein verpflichtet nicht zum sofortigen Austausch einer funktionierenden Heizung. Ab 2045 ist jedoch Schluss mit fossilen Brennstoffen. In den Zwischenzeiten gibt es Übergangsfristen. Wer allerdings eine neue Heizung plant oder in naher Zukunft sanieren muss, sollte den Wärmeplan unbedingt berücksichtigen.

Wo finde ich weitere Information über die kommunale Wärmeplanung?

BMWSB - Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung / Leitfaden LEA Hessen

Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) - Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende

Was passiert, sobald der Wärmeplan fertiggestellt ist?

Die kommunale Wärmeplanung ist rechtlich unverbindlich und löst keine direkten Pflichten aus. Der Wärmeplan dient als „strategischer Kompass“ für künftige Entscheidungen zu Investitionen in der Wärmeversorgung und gibt Planungssicherheit für die Kommune und ihren Bürgerinnen und Bürgern. Im gesamten Gemeindegebiet bekommen Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung über die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung, insbesondere ob sie ggf. durch ein Wärmenetz versorgt werden könnten, oder mit einer dezentralen Wärmeversorgung durch z.B. Wärmepumpen rechnen müssen.

Wo kann ich mich den aktuellen Stand der Wärmeplanung informieren?

Zwischenergebnisse werden hier auf der Seite der Stadtwerke Friedberg www.stadtwerke-friedberg.de unter Wärme/Kommunale Wärmeplanung veröffentlicht.

Kann ich mich in die Wärmeplanung einbringen?

Fragen und Anregungen können gerne an stadtwerke-friedberg@sw-fb.de gestellt werden. Darüber hinaus wird der Entwurf des Wärmeplans auf der Internetseite der Stadtwerke Friedberg veröffentlicht zu dem gerne von Jedem Stellung genommen werden kann.

Was sind erneuerbare Wärmequellen? Welche davon werden betrachtet?

Erneuerbare Wärmequellen sind Geothermie, Solarthermie, Biomasse, Umweltwärme und Abwärme. Unter der Geothermie versteht man die natürliche Wärme im Erdinneren. Solarthermie wandelt mit Hilfe von Solarkollektoren die Sonnenenergie in nutzbare Wärme um. Zu Biomasse zählen die lokalen Potenziale in Form von Holz, Hackschnitzeln, Pellets oder Biogas. Bei der Umweltwärme wird mithilfe von Wärmepumpen die Energie der Umgebungsluft nutzbar gemacht. Diese Potenziale werden alle im Stadtgebiet betrachtet.

Was ist das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung?

Das konkrete Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung ist der fertige und durch das zuständige Gremium beschlossene Wärmeplan. Dieser ist der auf die Stadt Friedberg zugeschnittene Fahrplan hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Zieljahr 2045.

Welche Bedeutung hat das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz für mich als Hausbesitzer?

Die Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben verschiedene Auswirkungen auf Hausbesitzer und Mieter. Die Gesetze gelten für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude gleichermaßen.

Das Wärmeplanungsgesetz berührt die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar. Eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung ist jedoch vorgesehen und wünschenswert. Am Ende dieses Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit, über die ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehenden Wärmeversorgungsarten haben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.

Soll ich auf den fertigen Wärmeplan warten?

Ob man auf den kommunalen Wärmeplan warten sollte, hängt von der individuellen Situation ab. Wer aktuell keine dringende Entscheidung treffen muss, kann vom Abwarten profitieren – vor allem, wenn in der eigenen Kommune der Ausbau eines Wärmenetzes geplant ist. Steht jedoch eine Heizungsmodernisierung an, ist die bestehende Anlage veraltet oder defekt kann es sinnvoll sein, schon jetzt auf eine zukunftsfähige Lösung auf Basis von erneuerbaren Energien umzusteigen. Eine Energieberatung kann helfen, die beste Entscheidung zu treffen.

Warum muss eine kommunale Wärmeplanung erstellt werden?

Zunächst hat das Hessische Energiegesetz Ende 2023 Kommunen größer 20.000 Einwohnern zu einer Wärmeplanung verpflichtet. Darauf folgte am 01.01.2024 das Wärmeplanungsgesetz welches alle Kommunen im Bundesgebiet zur Erstellung und Fortschreibung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet hat. Die kommunale Wärmeplanung soll dabei einen wesentlichen Beitrag im Gebäudebereich zu den Klimaschutzzielen in Deutschland leisten.

Welche Vorteile können daraus entstehen?

Die kommunale Wärmeplanung schafft Transparenz und Orientierung für Bürger\*innen und Unternehmen, indem sie zeigt, welche Heizlösungen künftig sinnvoll und verfügbar sind. Sie erhöht die Versorgungssicherheit und verringert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Durch gezielte Investitionen in Infrastruktur können Kosten gesenkt und langfristig stabile Preise ermöglicht werden. Gleichzeitig bietet sie Planungssicherheit für Bauvorhaben und energetische Sanierungen. Auch die regionale Wirtschaft profitiert, da lokale Betriebe in Planung, Bau und Umsetzung eingebunden werden und regional verfügbare Wärmequellen genutzt werden.

Was ist das Ziel einer kommunalen Wärmeplanung?

Die Ziele einer kommunalen Wärmeplanung sind zunächst den Status Quo der Energieinfrastrukturen im Stadtgebiet zu erheben und im Anschluss die lokalen Potenziale zu erneuerbaren Wärmequellen ausfindig zu machen. Daraus wird ein individueller Fahrplan für die Stadt Friedberg erstellt, der den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Zieljahr 2045 aufzeigt.

Wann ist die kommunale Wärmeplanung voraussichtlich fertiggestellt?

Der Entwurf wird planmäßig Ende 2026 vorliegen und der fertige Wärmeplan im ersten Quartal 2027 beschlossen werden.