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VERBRAUCHERINFORMATIONEN

Härtebereich Wasser

Gemäß § 8 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) vom 05.03.1987 haben die Wasserversorgungsunternehmen mindestens einmal jährlich den Verbrauchern ihres Versorgungsgebietes den Härtebereich des Wassers anzugeben, mit dem sie versorgt werden.

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ° dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 - 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14,0 ° dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14,0 ° dH)

Das im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Friedberg (Hessen) abgegebene Wasser gliedert sich in 3 Härtebereiche:

  Kernstadt,
Bauernheim, Bruchenbrücken,
Ossenheim
Dorheim Ockstadt
Härtebereich nach dem alten Waschmittelgesetz 2 1 1
Härtebereich nach dem neuen Waschmittelgesetz mittel weich weich
Gesamthärte in mmol 1,8 – 2,3 0,9 – 1,4 0,9 – 1,4

Härtebereich nach dem alten Waschmittelgesetz:

  • Kernstadt, Bauernheim, Bruchenbrücken, Ossenheim - 2
  • Dorheim - 1
  • Ockstadt - 1

Härtebereich nach dem neuen Waschmittelgesetz:

  • Kernstadt, Bauernheim, Bruchenbrücken, Ossenheim - mittel
  • Dorheim - weich
  • Ockstadt - weich

Gesamthärte in mmol:

  • Kernstadt, Bauernheim, Bruchenbrücken, Ossenheim - 1,8 – 2,3
  • Dorheim - 0,9 – 1,4
  • Ockstadt - 0,9 – 1,4

Die Stadtwerke richten an die Verbraucher die Bitte, die Vorschriften für die Waschmitteldosierung, die auf jeder Packung aufgedruckt sind, entsprechend der für ihren Versorgungsbereich angegebenen Wasserhärte genau einzuhalten.

Trinkwasseranalyse

Gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) haben die Wasserversorgungsunternehmen mindestens einmal jährlich den Verbrauchern ihres Versorgungsgebietes alle Zusatzstoffe des Wassers anzugeben, mit dem sie versorgt werden.

Das in der Kernstadt und in den Stadtteilen Bauernheim, Bruchenbrücken, Fauerbach und Ossenheim abgegebene Wasser wird von unserem Lieferant mit Ozon entkeimt. Sollten andere technische Notwendigkeiten es erfordern, z. B. beim Ausfall einer Ozonanlage oder andere Zwänge zur Desinfektion es gebieten, erfolgt eine Chlorzugabe von max. 0,15 mg/l.

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„PFAS in der Umwelt - Was heißt das für unser Trinkwasser?“

Ab 12. Januar 2026 gelten erstmals Grenzwerte für häufig verwendete PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) im Trinkwasser. Damit werden europäische Vorgaben umgesetzt, die die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern schützen sollen.

Die Trinkwasserqualität in Deutschland ist hervorragend und genießt großes Vertrauen. Die neuen Grenzwerte für PFAS erhöhen diese Sicherheit zusätzlich.

 

 

Alle Informationen erhalten Sie auch gebündelt auf der VKU-Webseite unter www.vku.de/pfas